Mit einer aussagefähigen, nach betriebswirtschaftlichen Kriterien erstellten Bilanz und Erfolgsrechnung zum Erfolg

Die Erfahrung der FR-Consulting GmbH in der Unternehmensnachfolge und der damit oft zusammenhängenden Finanzierung durch Dritte wie Banken etc. zeigt immer wieder auf, wie schwierig eine gute Lösung für alle Parteien zu finden ist, wenn keine sauberen und verlässliche Unternehmenszahlen vorhanden sind.

 

Der Verkäufer muss eher unter dem Wert verkaufen und der Käufer hat ein unkalkulierbares Risiko. Verkauft der Verkäufer über dem Wert, besteht die Gefahr, dass der Käufer den Betrieb nicht aufrechterhalten kann. Im schlimmsten Fall muss das Lebenswerk des Verkäufers schon nach kurzer Zeit liquidiert werden und die treuen und langjährigen Mitarbeiter verlieren ihre Stelle. Der Käufer, welcher oft sein ganzes Privatvermögen und Familiendarlehen in die Unternehmung investierte, verliert in einem solchen Fall alles - einzig die Schulden bleiben. Für Fremdkapitalgeber führt eine unsichere Situation zu einem Abenteuer - entsprechend schwierig ist eine Finanzierung und wenn eine gefunden werden kann, ist diese sehr teuer. Abhilfe kann somit nur eine nach betriebswirtschaftlichen Kriterien erstellte Jahres- und Mittelflussrechnung schaffen, beinhaltend eine Bilanz und Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung). Jahresabschlüsse nach OR, HGB oder nach steuerlichen Kriterien sind wenig hilfreich.

 
Vorallem für Schweizer-Unternehmen empfiehlt sich folgendes Vorgehen: In einer ersten Phase werden z.B. auf die letzten 5 bis 10 Jahren das Umlaufs- und Anlagevermögen inkl. der Inventare und die Rückstellungen neu nach betriebswirtschaftlichen Kriterien bewertet. Dies gilt auch für sämtliche Leasinggegenstände: diese werden nach der Bruttomethode bewertet. In der zweiten Phase werden die betriebswirtschaftlichen Abschreibungssätze berechnet. Daraus ergeben sich die Bestände der stillen Reserven und deren jährliche Veränderung. In der letzten Phase werden die ausgewiesenen Jahresergebnisse um die Veränderungen der stillen Reserven korrigiert. Wird die Bewertung nach den Regeln von Swiss-GAAP-FER erstellt, steht einer unmittelbaren Einführung dieser Rechnungslegungsform nichts im Wege. Die Kreditwürdigkeit der Unternehmung nimmt beträchtlich zu. Die Steuern werden nicht beeinflusst, da nach wie vor, als "Abfallprodukt" der Abschluss nach steuerrechtlichen oder obligationenrechtlichen Kriterien erstellt wird, welcher für die Steuerverwaltung für die Bemessung massgeblich ist (offizieller Abschluss).

Mit diesem Vorgehen konnte die FR-Consulting GmbH für den Verkäufer einen nachvollziehbaren Unternehmenswert berechnen. Dieser erhält eine grösstmögliche Sicherheit und eine saubere Berechnungsbasis für seinen Businessplan. Er ist dadurch in der Lage, den maximal möglichen und für ihn verkraftbaren Kaufpreis zu berechnen. Auf dieser Grundlage können anschliessend beide Parteien den Kaufpreis abschliessend verhandeln.

Gerne unterstützen wir Sie im Aufbau einer betriebswirtschaftlichen Jahres- und Mittelflussrechnung und bei der Erstellung eines darauf aufbauenden Businessplanes.

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