Gründung - Umwandlung
Eine GmbH oder AG zu gründen ist eine Sache. Eine bestehende Einzelfirma in eine neue GmbH oder AG einzubringen, eine andere. In der Regel drängt sich dabei eine Sacheinlage auf.
Viele rechtliche und steuerrechtliche Aspekte ändern sich laufend. Hier empfiehlt es sich besonders, Personen beizuziehen, welche die aktuelle Praxis kennen und für die eigenen spezifischen Gegebenheiten praktikable und möglichst sichere Lösungen aufzeigen können. Je nach Situation empfiehlt sich auch ein sogenanntes Ruling mit der Steuerverwaltung.
Für die Gründung braucht es einen Handelsregister-Eintrag. Formelle Fehler können zu einer kostspieligen und zeitraubenden zweiten Anmeldung führen.
Mit der FR-Consulting GmbH haben Sie die Gewissheit, dass in allen Belangen Spezialistenwissen für Sie zur Verfügung steht. Um dieses Ziel zu erreichen, ziehen wir bei Bedarf die notwendigen Spezialisten hinzu.
Ihr Nutzen:
- Die notariellen Belange werden durch einen ausserkantonalen und somit für Sie in der Regel günstigeren Notar vorgenommen. Sind Liegenschaften im Geschäftsvermögen enthalten, dann muss zwingend ein Notar aus dem Kanton beigezogen werden, in welchem diese steht. Je nach Kanton können wir Ihnen einen Notar empfehlen.
- Eine Gründung/Umwandlung führt zu verschiedenen sehr wichtigen und nicht zu unterschätzenden Nebenarbeiten (AHV, MWST, Verträge, Aufbau des Finanz- und Rechnungswesen etc.). Hier kann Sie die FR-Consulting GmbH nach Ihren Vorstellungen unterstützen und die zeitgerechte Einhaltung aller Vorschriften sicherstellen.